Postwesen. Vorzugstarife für die Beförderung von Presserzeugnissen. Gleichbehandlung. Völkerrechtskonforme Auslegung. - Ein Vorzugstarif für die Beförderung von Presseerzeugnissen, der an einen inländischen Druckort anknüpft, widerspricht Sinn und Zweck der indirekten Presseförderung gemäss Art. 15 Abs. 1 PG (E. 11.6). - Die Erhebung des Tarifzuschlags verletzt im vorliegenden Fall das Gebot der Rechtsgleichheit (E. 12.2).