3 besonderen Entstehungsgrunds (causa). Sie entstehen grundsätzlich aus einer von einer Verwaltungsorganisation beanspruchten Dienst- oder Sachleistung. Die vorliegend zur Diskussion stehende Verwaltungsgebühr ist das Entgelt für eine staatliche Tätigkeit (vgl. Entscheid REKO/INUM vom 22. Dezember 2004, F-2004-145, E. 5 mit Hinweisen, u. a. auf Häfelin/Müller, a.a.O., Rz. 2625 ff.). 7.1 Gemäss konstanter bundesgerichtlicher Rechtsprechung sowie Art. 164 Abs. 1 Bst. d und Art.