Letzterer konnte jedoch nicht absolviert werden und wurde auf den Sommer 2005 verschoben. Am 22. September 2004 stellte das BAZL der A GmbH eine Zwischenrechnung für die bisher erbrachten Dienstleistungen über einen Gesamtbetrag von Fr. 7’370.- zu. Dabei verrechnete es der A GmbH für das Luftfahrzeug xx-xxx Fr. 4’895.- (34 Std. x Fr. 110.- für eigene Leistungen und 10.5 Std. x Fr. 110.- für Leistungen des