Am 2. April 2004 informierte die A GmbH das BAZL über Meinungsverschiedenheiten zwischen ihr und dem Experten und beantragte die «Zuteilung» eines neuen Ansprechpartners. Nachdem am 3. Juni 2004 eine Besprechung zwischen der A GmbH und dem BAZL stattgefunden hatte, erteilte das BAZL für das Luftfahrzeug xx-xxx am 25. Juni 2004 ein bis zum 31. August 2004 befristetes, vorläufiges Lufttüchtigkeitszeugnis zur Durchführung diverser Testflüge inklusive eines «Hot fuel»-Testfluges (d. h. ein Testflug bei einer Lufttemperatur von mindestens 30° C). Letzterer konnte jedoch nicht absolviert werden und wurde auf den Sommer 2005 verschoben.