Der vom BAZL beigezogene Experte überprüfte die von der A GmbH vorgelegten Unterlagen für die beiden Luftfahrzeuge, kommentierte diese und legte das weitere Vorgehen fest. Am 2. April 2004 informierte die A GmbH das BAZL über Meinungsverschiedenheiten zwischen ihr und dem Experten und beantragte die «Zuteilung» eines neuen Ansprechpartners.