Zusammenfassung des Sachverhalts: Am 17. Februar 2003 ersuchte die A GmbH das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) um Zertifizierung des Luftfahrzeugs xx-xxx für die Verwendung mit Autobenzin. Am 9. September 2003 beantragte sie sodann den Einbau des «Autobenzin-STC Z28-00-01» in das Luftfahrzeug yy-yyy, d. h. sinngemäss ebenfalls die Zertifizierung dieses Luftfahrzeugs für die Verwendung mit Autobenzin. Der vom BAZL beigezogene Experte überprüfte die von der A GmbH vorgelegten Unterlagen für die beiden Luftfahrzeuge, kommentierte diese und legte das weitere Vorgehen fest.