Luftfahrt. Änderungen an Luftfahrzeugen: Gebühr, Zwischenrechnung. - Eine Rechnung, die den zu bezahlenden Betrag, eine knappe Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung enthält, ist als Verfügung im Sinne von Art. 5 VwVG zu betrachten (E. 1). - Die Gebühr findet eine formell-gesetzliche Grundlage in Art. 3 Abs. 3 LFG (E. 7.2). - Die Verfahren um Bewilligung je einer grossen Änderung an einem Luftfahrzeug nach Art. 43 bzw. 45 VLL, die grundsätzlich mittels Verfügung abzuschliessen sind, sind noch nicht beendet. Folglich