Sie gibt der anrufenden Person über bestehende Vorschriften hinaus die Möglichkeit, im Fernmeldebereich die Beschaffung und Bearbeitung ihrer Personendaten zu verhindern. 7. Festzuhalten ist somit, dass die Aufhebung der Rufnummerunterdrückung anschlussbezogen nur Notrufdiensten vorbehalten ist, die Rufnummer 031 321 21 21 hingegen nicht einem solchen Dienst zugeordnet ist. Die Ausstattung dieser Nummer mit dem technischen Attribut «Aufhebung der Rufnummerunterdrückung des Anrufenden» würde somit dazu führen, dass in Verletzung von Art. 46 FMG und Art. 28 Abs. 3 FDV auch bei nicht für einen Notrufdienst bestimmten Anrufen die Rufnummeranzeige erzwungen würde.