7 geschaltet werden, sondern ist an die Rufnummer eines bestimmten Anschlusses gekoppelt, mithin anschlussabhängig. Potentiell liegt daher eine Notfallsitua­tion immer dann vor, wenn die Rufnummer einer Einrichtung gewählt wird, die dazu bestimmt ist, Notrufe zu bearbeiten (Pfarl, a.a.O., S. 40). Als solcher Notrufdienst gilt eine Einrichtung, die bei unmittelbarer Gefahr insbesondere für Leib und Leben, die Gesundheit, die Sicherheit, das Eigentum oder die Umwelt unverzüglich Hilfeleistung bereitstellt (Pfarl, a.a.O., S. 39 Fn. 150, mit Hinweis auf eine Definition des «emergency service» durch die europäische Kommission).