Gegen diese Verfügung erhob die Stadtpolizei Bern Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM, vormals Eidgenössische Rekurskommission des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation [REKO/ UVEK]). Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung und verlangt für ihre Nummer 031 321 21 21 weiterhin das Recht auf Standortidentifikation der Anrufenden und auf Erzwingen der Identifikation des anrufenden Anschlusses. Aus den Erwägungen: 1. Die Zuständigkeit der REKO/INUM, die Legitimation der Beschwerdeführerin und die Zulässigkeit der Beschwerde werden nicht bestritten. Sie ergeben sich aus den Art. 61 Abs. 2 des Fernmeldegesetzes vom