Zusammenfassung des Sachverhalts: Die Stadtpolizei Bern beantragte am 6. Juni 2003 beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die Bestätigung der Standortidentifikation und der Aufhebung der Rufnummerunterdrückung für ihre Hauptrufnummer 031 321 21 21. Mit Verfügung vom 19. Juli 2004 wies das BAKOM dieses Gesuch ab, weil die betreffende Nummer nicht ausschliesslich für Notrufdienste bestimmt sei. Gegen diese Verfügung erhob die Stadtpolizei Bern Beschwerde bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM, vormals Eidgenössische Rekurskommission des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation [