Immerhin ist auch für Nichtmediziner feststellbar, dass die Refraktärzeit von 260 msec bei der Beurteilung eine wesentliche Rolle bildet. Die genannte Bestimmung der IEM hält nämlich fest, dass ein WPW-Syndrom mit der Flugtauglichkeit nur vereinbar sei, wenn die effektive Refraktärzeit bei mehr als 300 msec liege, sofern nicht ein 24-h-EKG von Zeit zu Zeit ein Verschwinden der Delta-Welle (beim WPW auftretendes Merkmal im EKG) zeigt. Die übrigen in der Begründung des angefochtenen Entscheides aufgeführten Resultate der Untersuchungen des Universitätsspitals werden weder in JAR-FCL 3.265 selbst, noch in Appendix 1 oder in den IES explizit als Kriterien erwähnt.