New York 1998). 6.2. Die Vorinstanz hielt fest, dass zwar aufgrund des bisher asymptomatischen Verlaufs von einem kleinen Risiko auszugehen sei, dass aber bei der festgestellten Konstellation spontan tachycarde Rhythmusstörungen (Herzrhythmusstörung mit Anstieg der Herzfrequenz über 100/min) auftreten könnten.