Dass das WPW-Syndrom zu Rhythmusstörungen führen kann, welche über eine längere Zeitspanne andauern und störende oder gar lebensbedrohende Symp­tome hervorrufen können, wird von keiner Seite bestritten. Die beim Beschwerdeführer festgestellte Störung ist unter JAR-FCL 3.265 Satz 2 («frequent or complex forms») zu subsumieren. Sie erfordert damit eine eingehende kardiologische Begutachtung gemäss JAR-FCL 3 Appendix 1 zu Subpart C Abs. 8. 4.3. JAR-FCL 3 Appendix 1 zu Subpart C Abs. 8 verlangt die Durch­führung einer Reihe von Untersuchungen durch einen für die «Aero Medical Section» (AMS) akzeptablen Kardiologen.