4 für bisher asymptomatische Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko von Rhythmusstörungen sind nicht enthalten. Es ist damit durch Auslegung der Bestimmung festzustellen, wie solche Erkrankungen bei der Beurteilung der Flugtauglichkeit zu berücksichtigen sind. Bei der Auslegung von JAR-FCL 3.265 sind in erster Linie die IEM beizuziehen. Diese bilden als Section 2 einen Bestandteil der JAR-FCL 3 und sind damit vom Verweis von Art. 6 Abs. 1 VJAR-FCL mit umfasst. Gemäss Chapter 13.1 Bst.