In der deutschen Übersetzung des BAZL lautet die Bestimmung: «Bewerber mit asymptomatischen, isolierten, uniformen atrialen oder ventriculären Ektopien brauchen nicht als untauglich eingestuft zu werden. Jedoch erfordern häufige oder komplexe Formen eine vollständige fachkardiologische Begutachtung gemäss Absatz 8, Anhang 1 zu Abschnitt C.» Abs. 8 von Appendix 1 zu Subpart C konkretisiert die im Rahmen der kardiologischen Abklärungen vorzunehmenden Untersuchungen. Namentlich wird eine elektrophysiologische Untersuchung verlangt, welche keine Anzeichen einer Prädisposition für eine mögliche Flugunfähigkeit zeigt.