Die Organisation der gemeinsamen Luftfahrtbehörden (JAA, «Joint Aviation Authorities») hat unter der Bezeichnung JAR-FCL 3 («Joint Aviation Requirements - Flight Crew Licensing [medical]») ein Reglement[29] erlassen, welches die medizinischen Voraussetzungen für die Erteilung von Lizenzen für das Flugpersonal festlegt. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Zulassung zum Privatpiloten sind in Section 1, Subpart C und den dazugehörenden Anhängen festgehalten. Gestützt auf Art. 24 und Art.