Er könne deshalb nicht nachvollziehen, dass seine Flugtauglichkeit verneint worden sei. Es ist deshalb zu prüfen, ob die Vorinstanz aufgrund des beim Beschwerdeführer festgestellten WPW-Syndroms zu Recht die Flugtauglichkeit verneint hat. 4.1. Die Organisation der gemeinsamen Luftfahrtbehörden (JAA, «Joint Aviation Authorities») hat unter der Bezeichnung JAR-FCL 3 («Joint Aviation Requirements - Flight Crew Licensing [medical]») ein Reglement[29] erlassen, welches die medizinischen Voraussetzungen für die Erteilung von Lizenzen für das Flugpersonal festlegt.