1 Luftfahrtrecht. Flugtauglichkeit eines Pilotenanwärters. Umfang der Pflicht zur Sachverhaltsabklärung. Verletzung der Begründungspflicht. Art. 2 Abs. 2 VJAR-FCL. Reglement Nr. 3 Kap. 265 JAR-FCL. Art. 30 Abs. 1 und Art. 35 Abs. 1 VwVG. - JAR-FCL 3.265 bzw. die im dazu gehörenden Anhang ent­haltenen Bestimmungen verlangen bezüglich der beim Beschwerdeführer festgestellten Herzrhythmusstörung die Durchführung einer Reihe medizinischer Abklärungen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat einzelne dieser Untersuchungen nicht vorgenommen.