Diese beiden Varianten könnten deshalb nicht einfach als reduzierte Varianten der bereits geprüften Schallschutzmassnahmen betrachtet werden. Bei den Varianten «schallabsorbierende Perronverkleidung» und «Aufhebung einer Perronkante und Verschiebung der LSW» würde zudem auch in räumlicher Hinsicht ein andersartiges Projekt vorliegen. Im Ergebnis laufen diese Lösungen auf eine Änderung des genehmigten Projektes hinaus, welche nicht Gegenstand des Plangenehmigungsverfahrens bildete.