Da die Immissionsgrenzwerte primär in der Nacht überschritten werden, in dieser Zeit aber nur wenige Passagiere auf den Perrons zirkulierten, könnte die Lärmschutzwand tagsüber entfernt werden. 8.1. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens wurden mehrere bauliche Massnahmen geprüft, letztlich aber als wirtschaftlich untragbar oder aus Sicherheitsgründen unzulässig beurteilt. In ihrer Beschwerde hat die Beschwerdeführerin die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Mittelperron zwischen den Gelei­sen 4 und 5 verlangt.