Sie machte geltend, besondere Verhältnisse würden ein Überschreiten des vorgesehenen Kosten-Nutzen-Indexes rechtfertigen. Zudem seien die angeführten Sicherheitsbedenken nicht stichhaltig. In einer Replik brachte die Beschwerdeführerin schliesslich Optimierungsvarianten vor, mit welchen den Sicherheitsbedenken Rechnung getragen werden könnte. Aus den Erwägungen: (…) 8. Die Beschwerdeführerin schlägt in ihren Schlussbemerkungen verschiedene Optimierungsvarianten vor, welche den Sicherheitsbedenken Rechnung tragen sollen. So könne eine schallabsorbierende