Begründet wurde dies mit einem ungenügenden Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Teils der geprüften baulichen Massnahmen. Eine weitere geprüfte Variante - eine Lärmschutzwand auf einem Mittelperron des Bahnhofes Stein-Säckingen - wurde aufgrund von Sicherheitsbedenken verworfen. Gegen diese Verfügung erhob die Gemeinde Stein (AG) am 12. September 2004 Beschwerde an die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und verlangte die Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Mittelperron. Sie machte geltend, besondere Verhältnisse würden ein Überschreiten des vorgesehenen Kosten-Nutzen-Indexes rechtfertigen.