si può entrare nel merito nella procedura di ricorso (consid. 8.2). Zusammenfassung des Sachverhalts: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigte mit Verfügung vom 10. August 2004 ein Plangenehmigungsgesuch zur Lärmsanierung in der Gemeinde Stein (AG). Trotz einer prognostizierten Überschreitung der Immissions- und Alarmgrenzwerte bei verschiedenen Liegenschaften sah das vorgelegte Projekt keine baulichen Massnahmen vor. Das BAV gewährte den Schweizerischen Bundesbahnen SBB (SBB AG) entsprechende Erleichterungen. Begründet wurde dies mit einem ungenügenden Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Teils der geprüften baulichen Massnahmen.