Zwar bestehen in der Elektrizitätswirtschaft in gewissen Bereichen Monopolsituationen. Diese sind jedoch nicht rechtlich, sondern rein faktisch begründet (vgl. Rolf H. Weber / Bettina Kratz, Elektrizitätswirtschaftsrecht, Bern 2005, S. 232 f.). Die Monopole werden denn auch durch das geltende Recht keineswegs geschützt. Wie das Bundesgericht in BGE 129 II 497 E. 4.5 nach eingehender Prüfung festhielt, bestehen keine bundesrechtlichen Vorschriften, welche eine Konkurrenz im Bereich der Elektrizitätsversorgung ausschliessen würden. Es ist, wie das Bundesgericht feststellte, im Gegenteil ein Anliegen des Gesetzgebers, die bestehenden faktischen Monopole einzuschränken.