Die Tätigkeit der Beschwerdeführerinnen und der Beschwerdegegnerin unterstehen dem EleG. Dieses ist ein Polizei- und Förderungsgesetz und enthält keine umfassende Regelung des Elektrizitätswesens. Insbesondere handelt es sich beim EleG nicht um ein «Elektrizitätswirtschaftsgesetz» (Tobias Jaag / Georg Müller / Pierre Tschannen / Ulrich Zimmerli, Ausgewählte Gebiete des Bundesverwaltungsrechts, 5. Aufl., Basel 2003, S. 134). Die staatlichen Regelungen im Bereich der Elektrizitätswirtschaft sind ausschliesslich polizeilich motiviert. Zwar bestehen in der Elektrizitätswirtschaft in gewissen Bereichen Monopolsituationen.