Das neu eingeführte Kriterium einer wirtschaftspolitischen Ordnung sei nicht gerechtfertigt. Dadurch würden Beschwerden in Bereichen mit polizeilich motivierten Regelungen ausgeschlossen, obwohl diese Regelungen oft wirtschaftspolitische Auswirkungen hätten (Georg Müller, Bemerkungen zu einem Urteil des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich vom 20. August 1998 in: Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht [ZBl] 1999 S. 442; kritisch ebenfalls Pierre Moor, Droit administratif, Volume II, Berne 2002, S. 635). Dieser Kritik kann nicht gefolgt werden.