Die Beschwerdeführerin 1 macht keine Ausführungen zu ihrem Interesse am Verfahrensausgang. Aus der materiellen Begründung der Beschwerde geht indessen hervor, dass sie einerseits raumplanerische Interessen geltend macht, sich andererseits aber aus wirtschaftlichen Gründen gegen einen Ausbau der Infrastruktur einer Konkurrentin wehrt. So macht sie geltend, durch den Bau der hier strittigen Transformationsanlage würden eigene Anlagen überflüssig. Die Anlage sei zudem Bestandteil einer Strategie der Beschwerdegegnerin zur Ausweitung ihres Marktes zulasten der Beschwerdeführerinnen.