un particolare interesse diretto. È negata la legittimazione ricorsuale (consid. 2.5-2.6). Zusammenfassung des Sachverhalts: Das Stromversorgungsunternehmen X beabsichtigt, in der Gemeinde C eine neue Transformationsanlage zu bauen. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die vorgelegten Pläne am 30. Juli 2004 genehmigt. Gegen diese Genehmigungsverfügung erheben die beiden Stromversorgungsunternehmen A und B Beschwerde an die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM). Zur Begründung führen sie aus, für die geplante Anlage bestehe kein Bedarf, da die Versorgungssicherheit mit den bestehenden Anlagen der Beschwerdeführerinnen gewährleistet sei.