Il n’existe aucun intérêt direct. Qualité pour recourir niée (consid. 2.5-2.6). Elektrizitätsrecht. Beschwerdelegitimation eines Konkurrenten. Nichteintretensentscheid. Art. 44 Bst. b EleG. Art. 48 Bst. a VwVG. - Das Beschwerdeinteresse von Konkurrenten gegen eine Plangenehmigungsverfügung ist nur schützenswert, wenn die Parteien einer gemeinsamen wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Ordnung, beispielsweise einer Zulassungs- oder Kontingentierungsordnung, unterstehen (E. 2-2.4, 2.7-2.8).