Solange die SMS nicht gelöscht sind, ist es sodann nicht besonders schwierig festzustellen, wie die Preise angegeben wurden und zu prüfen, ob dies korrekt geschah. Möglich ist ferner, einen konkreten SMS-Inhalt zu Beweiszwecken zu sichern, beispielsweise mittels einer vergrössernden Kopie des Displays. Falls die SMS schon gelöscht sind, wird die Vorinstanz dann von einer bestimmten Textanzeige ausgehen dürfen, wenn bei ihr mehrere Meldungen eingehen, welche die erhaltene Nachricht alle identisch wiedergeben.