Verwaltungsbeschwerde erhoben. Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung sowie die Wiederinbetriebnahme der Nummer und führt aus, sie habe die erwähnte Kurzmitteilung nie verschickt. Aus den Erwägungen: (…) 6. Ausgangspunkt für das Nummernwiderrufsverfahren war die Anzeige eines Mobiltelefoninhabers, welcher der Vorinstanz gemeldet hatte, eine Kurzmitteilung mit folgendem Text erhalten zu haben: «Patrick wer schützt DICH? Bxxx www.XXX.xx gibt 5 Jahre Schutz, nur 25 sfr. Frei < 18. Bestelle per Tel. 0900xxx nur PIN xxx eingeben fertig.». Dokumentiert hat der Anzeiger weder den Erhalt noch den Inhalt der SMS-Nachricht.