der entsprechenden Aktennotiz kann nur entnommen werden, dass der Anrufer unfreundlich war. Nachdem die Nummerninhaberin in der Folge trotz ausdrücklicher Aufforderung nicht schriftlich Stellung nahm, widerrief das BAKOM am 16. Juni 2004 die Mehrwertdienstnummer und liess sie gleichentags ausser Betrieb nehmen. Dagegen hat die Nummernbetreiberin bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM, vormals Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation [REKO/UVEK]) Verwaltungsbeschwerde erhoben.