Zusammenfassung des Sachverhalts: Beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beschwerte sich jemand über eine SMS[88]-Nachricht, mit welcher Reklame für eine 0900-er Nummer gemacht wurde. Das BAKOM erhielt den fraglichen SMS-Text vom Anzeiger in der Form einer Abschrift zugestellt. Es befand, mit der Kurzmitteilung würden die Vorschriften bezüglich Preisbekanntgabe und Nummerndarstellung