Es ist somit davon auszugehen, dass für die Radschallabsorber (für 34 Fahrzeuge) mit jährlich mindestens Fr. 50’000.- Unterhalts- und Amortisations- sowie Reinigungskosten zu rechnen ist. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass mit Abschluss des Sanierungsprogramms der Beschwerdeführerin bei Investitionskosten (innert 8 Jahren) von rund Fr. 350’000.- und jährlichen Unterhalts-, Amortisations- und Reinigungskosten von mindestens Fr. 50’000.- bis Ende 2007 eine Lärmreduktion von 3 dB(A) resultiert (vgl. diesbezüglich E. 6.7.1 und 6.7.2). Damit ist auch ersichtlich, dass sich die Beschwerdeführerin für die Lösung des Lärmproblems engagiert.