Das heisst, bereits heute fallen bei 24 Fahrzeugen rund Fr. 30’000.- Unterhaltskosten für die Radschallabsorber pro Jahr an. Ist das von der Beschwerdeführerin vorgesehene Sanierungsprogramm abgeschlossen (34 Fahrzeuge), erhöhen sich diese Kosten auf ungefähr Fr. 42’500.- pro Jahr. Anlässlich der mündlichen und öffentlichen Verhandlung vom 27. Oktober 2004 wurde seitens der Beschwerdeführerin erläutert, die Wirkung der Radschallabsorber habe teilweise rasch nachgelassen und bei einer Komposition (Typ 8000) seien gewisse Radschallabsorber bereits defekt gewesen. Damit seien die Unterhaltskosten unterschätzt worden.