Es besteht ein berechtigtes Interesse der Anwohner im Allgemeinen und des Beschwerdegegners im Besonderen daran, dass jene Massnahmen getroffen werden, die das Kurvenkreischen eliminieren, d. h. grundsätzlich das gesamte Rollmaterial mit Radschallabsorbern ausgerüstet wird. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass auf der betreffenden Linie mit 52 Zugsdurchfahrten täglich (hauptsächlich während des Tageszeitraums) schwaches Verkehrsaufkommen herrscht und bereits heute nicht jede Zugsdurchfahrt zu Kurvenkreischen führt (vgl. dazu auch E. 6.4, 6.7.1 und 7.3). 7.4.2. Auf der anderen Seite verursacht die Umrüstung des Rollmaterials auch erhebliche Kosten.