Deren Einsatz führte offenbar zu einer wesentlichen Reduktion der Lärmemissionen, insbesondere auch des Kurvenkreischens, was vom Beschwerdegegner ausdrücklich bestätigt wird. Bis heute hat die Beschwerdeführerin denn auch einen bedeutenden Teil des Rollmaterials bereits umgerüstet. Das BUWAL und der Experte bestätigten an der Instruktionsverhandlung, dass der Einbau von Radschallabsorbern dem heutigen Stand der Technik betreffend mögliche Massnahmen am Rollmaterial entspricht und anerkannten, dass diesbezüglich das Mögliche getestet wurde. Hinsichtlich der stationären Massnahmen erläuterten das BUWAL und der Experte weiter die Möglichkeit der Schienenabsorber und der Schienenschmierung.