17 Verminderung der Bremswirkung, Probleme mit der Schienenhaftung bei starkem Gefälle). An der Instruktionsverhandlung bekräftigte ein Vertreter der Beschwerdeführerin, dass die Schienenschmierung nicht in Frage komme, da die Beschwerdeführerin zu viele Steigungen auf ihrem Netz hätte. Im Herbst 1999 entschloss sich die Beschwerdeführerin schliesslich, das Schwergewicht der weiteren Untersuchungen auf den Einsatz von Radschallabsorbern zu legen. Deren Einsatz führte offenbar zu einer wesentlichen Reduktion der Lärmemissionen, insbesondere auch des Kurvenkreischens, was vom Beschwerdegegner ausdrücklich bestätigt wird.