Versuche mit Kunststoff-Bremsklötzen und mit einem Anti-Dröhn-System verliefen erfolglos. Die Messungen der EMPA betreffend die in betrieblicher Hinsicht getestete Massnahme einer Geschwindigkeitsreduktion im Bereich des Grundstücks des Beschwerdegegners ergaben, dass das Kurvenkreischen nur in geringem Masse mit der gefahrenen Geschwindigkeit korreliert. Auch das BUWAL und der Experte bestätigten an der Instruktionsverhandlung, dass Geschwindigkeitsreduktionen im Bereich zwischen 20-40 km/h nichts brächten.