Technisch und betrieblich möglich ist demnach einmal, was in vergleichbaren Anlagen erfolgreich erprobt ist. Wobei in der Praxis verwendete Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen vergleichbar sind, wenn die Ergebnisse der Begrenzungsmassnahmen hinsichtlich Art, Ausmass, Konzentration und Gefährlichkeit der fraglichen Emissionen von einer Anlage auf die andere übertragen werden können. Weiter hat auch als technisch und betrieblich möglich zu gelten, was bei Versuchen erfolgreich eingesetzt worden ist und nach den Regeln der Technik auf andere Anlagen übertragen werden kann.