Damit erübrigen sich weitere Erläuterungen. 6.7.2. Vorliegend hat die Beschwerdeführerin bereits 24 Fahrzeuge saniert und die Sanierung von weiteren 10 Fahrzeugen ist vorgesehen. Im vorinstanzlichen Verfahren berechnete die Beschwerdeführerin die akustischen Auswirkungen des Sanierungsprogramms. Während der Beschwerdegegner die Berechnungen vom 5. November 2001 beanstandete, sind betreffend der überarbeiteten Berechnungen vom 25. März 2002 keine Beanstandungen des Beschwerdegegners aktenkundig. Gemäss diesen Berechnungen führt das gesamte Sanierungsprogramm zu einer Reduktion des Leq,f tags von 66.7 dB(A) gemäss den Messungen und Berechnungen der EMPA auf 64.0 dB(A).