Mit der Pegelkorrektur K2 für den Rangierlärm liegen somit bereits Wertungen des Verordnungsgebers für ähnliche Lärmfaktoren vor, weshalb es angezeigt ist, sich möglichst an diese Wertungen zu halten (vgl. vorne E. 6.6.1). Zu beachten ist aber, dass dieser Korrekturfaktor auf die typischen Lärmereignisse des Rangierlärms ausgerichtet ist. Das Kurvenkreischen ist daher insofern nur begrenzt vergleichbar, als es diesem am impulsartigen Anteil fehlt. Damit ist aber auch davon auszugehen, dass es wohl kaum Situationen geben dürfte, in denen das Kurvenkreischen beim Fahrlärm zur maximalen Pegelkorrektur von +8 dB führt. 6.7. Bei der konkreten Höhe der Pegelkorrektur K2 stützt sich die REKO/INUM