14 Bundesbahn nicht angebracht. Gemäss Aussage eines Vertreters des BUWAL an der Instruktionsverhandlung besteht in Deutschland ein anderes System für die Lärmermittlung: Lärmmessungen seien Berechnungen nicht gleichgesetzt und die massgebenden Berechnungen unterschätzten die effektive Geräuschsituation. Zur Korrektur werde deshalb ein Zuschlag für Kurvenkreischen berücksichtigt. Damit steht die Pegelkorrektur K2 für den Rangierlärm im Vordergrund. Diese berücksichtigt die Häufigkeit und die Hörbarkeit aller impulshaltigen, tonhaltigen und kreischenden Lärmereignisse mit einer Pegelkorrektur zwischen 0 und +8 dB (Ziff. 33 Abs. 2 Anhang 4 LSV).