Zudem sind nach dem Experten beim Industrie- und Gewerbelärm in der Regel nicht einzelne, relativ laute Lärmereignisse von kurzer Dauer (wie bei Zugsdurchfahrten), sondern Dauergeräusche zu beurteilen. Damit braucht auch nicht weiter auf die von der Beschwerdeführerin gerügte fehlerhafte Anwendung von Anhang 6 LSV eingegangen zu werden. Auch die Pegelkorrektur für kreischenden Bahnlärm bei Strassenbahnen erscheint wenig geeignet. Wie der Experte ausführt, liegt diesem System die Annahme zu Grunde, dass die Pausen zwischen den sehr häufig verkehrenden Strassenbahnen von übrigem Strassenverkehr «ausgefüllt» wird.