Es läge also am Verordnungsgeber, allenfalls gestützt auf eine entsprechende Lärmwirkungsstudie zu ermitteln, wie das Kurvenkreischen beim Fahrlärm zu berücksichtigen ist. Das Problem des Kurvenkreischens ist in der Lärmwirkungsforschung gemäss Aussagen des Experten jedoch nicht prioritär und es kann nicht damit gerechnet werden, dass eine solche Studie in nützlicher Frist durchgeführt wird. Dies enthebt die rechtsanwendenden Behörden indessen nicht davon, gestützt auf die bestehenden Rechtsgrundlagen einen Weg zu finden, um der Sachlage im vorliegenden Fall möglichst gerecht zu werden.