11 neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse an, wonach die Tonhaltigkeit des Kurvenkreischens im Teilbeurteilungspegel Lr1 enthalten bzw. die Lärmwirkung des Kurvenkreischens anders zu beurteilen sei. Auch der Hinweis darauf, man habe den Beurteilungsspielraum der LSV ursprünglich ausnützen wollen, hilft nicht weiter. Steht fest, dass die Berechnungsformel der LSV lückenhaft ist, weil sie die Lärmwirkung nicht störungsgerecht wiedergibt, ist dem Rechnung zu tragen. Es kann - entgegen der Meinung des BUWAL - nicht ohne neue wissenschaftliche Erkenntnisse von der Korrektheit der Berechnungsformel ausgegangen werden.