Hinzu kommt nun aber, dass das Kurvenkreischen durch seine Tonhaltigkeit besonders störend sein kann. Obwohl bei Geräuschmessungen - im Gegensatz zu reinen Berechnungen - immerhin der «physikalische» Anteil erfasst wird, bleibt die Tonhaltigkeit in der Berechnungsformel für den Teilbeurteilungspegel für den Fahrlärm Lr1 unberücksichtigt. So wird in den Erläuterungen zur LSV des BUWAL von 1992 (nachfolgend Erläuterungen genannt) klar festgehalten, dass der Leq Störfaktoren wie z. B. die Impuls- oder Tonhaltigkeit überhaupt nicht berücksichtigt (Erläuterungen, S. 9).