Belastungsgrenzwerte sind also nur aussagefähig in Verbindung mit auf sie zugeschnittenen Mess- und Beurteilungsverfahren; beide bilden eine funktionale Einheit (BGE 123 II 325 E. 4d/aa); die Mess- und die Beurteilungsmethode zusammen müssen erlauben, die Lärmbelastung störungsgerecht zu erfassen. 6.4.4. Im vorinstanzlichen Verfahren waren sich die beigezogenen Fachleute, das BUWAL und die EMPA, insofern einig, als sie davon ausgegangen sind, das Kurvenkreischen werde vorliegend durch die angewendete