8 Auch der von der REKO/INUM beigezogene Experte kam in seinem Gutachten zum Schluss, dass die Schalleinwirkung von Kurvenkreischen mit dem Teilbeurteilungspegel für Eisenbahn-Fahrlärm (Lr1) nicht störungsgerecht abgebildet werde, enthalte doch Anhang 4 LSV keine entsprechende Korrektur für die Berücksichtigung von Kurvenkreischen beim Fahrlärm. Mit Blick auf die Ausführungen des BUWAL und der EMPA im erstinstanzlichen Verfahren sowie des von der REKO/INUM beigezogenen Experten stellt sich die Frage, ob Anhang 4 LSV lückenhaft ist und infolgedessen der richterlichen Ergänzung bedarf. 6.4.1. Ziff. 31 Abs. 2 Anhang 4 LSV ist an sich klar: